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3.1 Definition: „Verzögerter Empfang“ bedeutet, dass der Kunde das vertraglich vereinbarte Abfahrtsdatum nicht bestätigt. Oder der Zeitpunkt der Buchung des Schiffes liegt mehr als 40 Tage später als der vertraglich vereinbarte Liefertermin. Der Kunde verzögert den Buchungstermin, verzögert den Empfang der Ware, es sei denn, höhere Gewalt. Wir informieren den Kunden schriftlich per E-Mail zehn Tage vor Fertigstellung der Ware und informieren den Kunden über die rechtzeitige Bestätigung der Lieferung.
3.2 Bei verzögerter Warenempfangsverzögerung, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, sind wir berechtigt, vom Kunden Ersatz unseres angemessenen Schadens zu verlangen. Dazu gehören: Lagerkosten, Wechselkursverluste durch Verzögerungen etc., während wir bei

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